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Stadt Endingen Rahmenplan

Büro für Stadtplanung Diplomingenieure Brenner-Dietrich-Dietrich
Oberlinden 7, 79098 Freiburg, Tel. 0761 282960

7.Geplantes Anwohnerparken

Alle Anwohner die im Altstadtkern wohnen und nachweisen können dass sie keine private Abstellmöglichkeit haben, können bei der Stadt gegen eine entsprechende Bearbeitungsgebühr eine Parkberechtigung erwerben. Diese Parkberechtigung erlaubt den Anwohnern auf den ansonsten zeitlich begrenzten Parkplätzen unbegrenzt parken zu dürfen.

Diese Parkberechtigung kann begrenzt auf einzelne Quartiere oder über die gesamte Innenstadt ausgestellt werden.

Siehe Plan Nr. 3.2:       [ Hinweis: durch anklicken läßt sich das Bild vergrößern ... ]

Eine Einschränkung dieser Parkberechtigung besteht in Straßen und Plätzen mit Vorrang für Geschäftsnutzung. Auf diesen Straßen und Plätzen dürfen Anwohner erst nach Geschäftsschluss unbegrenzt parken.

Siehe Plan Nr. 3.5:       [ Hinweis: durch anklicken läßt sich das Bild vergrößern ... ]

Die Regelung hierfür wird nicht durch Beschilderung angezeigt sondern ist Bestandteil der Anwohnerparkberechtigung.

Grundsätzlich dürfen auch die Anwohner nur auf farbig markierten Plätzen parken. Der Parkberechtigungsschein muss im Kfz gut sichtbar ausgelegt werden.

Der Vorteil dieser Regelung besteht darin, dass nur noch Anlieger, die darauf angewiesen sind, Parkplätze länger als zwei Stunden nutzen können. Ein Missbrauch durch andere Autofahrer (z. B. Angestellte) kann so auf einfache Weise ausgeschlossen werden.

Durch den Berechtigungsschein können auch Hinweisschilder eingespart werden was wiederum der Übersichtlichkeit und dem Stadtbild nutzt.