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Die Regelung hierfür wird nicht durch Beschilderung angezeigt sondern ist Bestandteil der Anwohnerparkberechtigung.
Grundsätzlich dürfen auch die Anwohner nur auf farbig markierten Plätzen parken. Der Parkberechtigungsschein muss im Kfz gut
sichtbar ausgelegt werden.
Der Vorteil dieser Regelung besteht darin, dass nur noch Anlieger, die darauf angewiesen sind, Parkplätze länger als zwei
Stunden nutzen können. Ein Missbrauch durch andere Autofahrer (z. B. Angestellte) kann so auf einfache Weise ausgeschlossen
werden.
Durch den Berechtigungsschein können auch Hinweisschilder eingespart werden was wiederum der Übersichtlichkeit und dem
Stadtbild nutzt. |