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Im Altstadtkern gilt nur noch eine Regelung:
"Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" 20 Km/h nach §45 1c beruhigt.
Vorfahrt:
Im gesamten Altstadtkern gilt einheitlich rechts vor links.
Notwendige Umbaumaßnahmen, Verkehrsbeschilderung:
Keine Umbaumaßnahmen notwendig.
Verkehrsbeschilderung nur noch entlang "Altstadtring"
Die Innenstadt selbst ist frei von Beschilderung. |