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Im Altstadtkern sollen zwei unterschiedliche Regelungen gelten:
Die Hauptstraße, Stollbrucksstraße, und Dielenmarktstraße werden mit "Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" 20 Km/h nach §45 1c beruhigt.
Alle restlichen Straßen werden mit dem Zeichen 325 § 42 StVO (Spielstraße, 7Km/h) beruhigt.
Vorfahrt:
Der "Verkehrsberuhigte Geschäftsbereich" hat Vorfahrt
Innerhalb eines Bereiches gilt rechts vor links.
Notwendige Umbaumaßnahmen, Verkehrsbeschilderung:
Bei dieser Alternative können die vorhandenen Spielstraßen beibehalten werden, und alle schon
jetzt umgestalteten Straßen ohne Gehweg würden der neuen Regelung Spielstraße entsprechen.
Aber überall wo ein Wechsel der Verkehrsregelung stattfindet, muss dies mit einem Verkehrsschild
angezeigt werden.
Alle Straßen mit vorhandenen Gehwegen müssten entsprechend umgebaut werden. |