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Stadt Endingen Rahmenplan

Büro für Stadtplanung Diplomingenieure Brenner-Dietrich-Dietrich
Oberlinden 7, 79098 Freiburg, Tel. 0761 282960

5.1Alternative 1

Im Altstadtkern sollen zwei unterschiedliche Regelungen gelten:
    Die Hauptstraße, Stollbrucksstraße, und Dielenmarktstraße werden mit "Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" 20 Km/h nach §45 1c beruhigt.
    Alle restlichen Straßen werden mit dem Zeichen 325 § 42 StVO (Spielstraße, 7Km/h) beruhigt.

Vorfahrt:
    Der "Verkehrsberuhigte Geschäftsbereich" hat Vorfahrt
    Innerhalb eines Bereiches gilt rechts vor links.

Notwendige Umbaumaßnahmen, Verkehrsbeschilderung:
    Bei dieser Alternative können die vorhandenen Spielstraßen beibehalten werden, und alle schon jetzt umgestalteten Straßen ohne Gehweg würden der neuen Regelung Spielstraße entsprechen.
    Aber überall wo ein Wechsel der Verkehrsregelung stattfindet, muss dies mit einem Verkehrsschild angezeigt werden.
    Alle Straßen mit vorhandenen Gehwegen müssten entsprechend umgebaut werden.