|
Nach Straßenverkehrsordnung darf im überwiegenden Teil des Stadtkernes 50 Km/h gefahren werden. Verkehrsberuhigung
beschränkt sich auf kleinere Bereiche die als "Spielstraße" oder als "Zone 30" ausgewiesen sind.
Die Anordnung der unterschiedlichen Art von Verkehrsberuhigung, die im einzelnen gesehen sicher nicht falsch ist lässt
aber keinen logischen Zusammenhang in Bezug auf den gesamten Stadtkern erkennen.
Jede Änderung der Straßenverkehrsordnung erfordert auch die entsprechende Beschilderung. Da immer Anfang und Ende
einer Zone beschildert werden müssen führt dies in der Altstadt von Endingen zu einer ungewünschten Massierung von
Verkehrsschildern.
Die vorhandenen Einbahnstraßen sind nicht zwingend notwendig weil dem Autofahrer zugemutet werden kann (muss!) an
innerstädtischen Engstellen auf den Gegenverkehr Rücksicht zu nehmen und gegebenenfalls auf ein entgegenkommendes
Fahrzeug zu warten.
Insofern verhindern Einbahnstraßen ein Mehr an Verkehrsberuhigung.
Andererseits erschweren diese Einbahnstraßen für Ortsfremde die Orientierung und erzeugen durch erzwungene Umwege
unnötigen Mehrverkehr.
Die Einbahnstraße Am Langen Buck zum Beispiel belastet die Marktstraße und westliche Hauptstraße. |